Allgemeine Vermietbedingungen für Transporter

Stand 05.06.2026

Mietbedingungen für Transporter



1. Voraussetzungen für die Anmietung

Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein, einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und bei Fahrzeugübernahme einen gültigen Ausweis vorlegen.

2. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Verlängerungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. 

3. Fahrzeugübernahme

Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

4. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern genutzt werden. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind untersagt. Die zulässige Nutzlast darf nicht überschritten werden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter behandelt das Fahrzeug sorgfältig und informiert den Vermieter unverzüglich über Schäden oder Mängel.

6. Kraftstoffregelung

Das Fahrzeug ist mit demselben Tankstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde.

7. Rückgabe

Das Fahrzeug ist pünktlich und besenrein zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen können gesondert berechnet werden.

8. Unfall, Diebstahl und Schäden

Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Erforderlichenfalls ist die Polizei zu verständigen.

9. Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert. Für das Fahrzeug besteht eine Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung mit Teilkasko- und Vollkaskoschutz. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt 1.000,00 € je Schadensfall in der Teilkasko sowie 1.000,00 € je Schadensfall in der Vollkasko. Die Haftungsbegrenzung gilt nur bei vertragsgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann die Haftungsbegrenzung entfallen.

10. Kaution

Vor Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu hinterlegen. Die Kaution dient lediglich als Sicherheit und begrenzt die Haftung des Mieters nicht. Der Vermieter kann offene Forderungen mit der Kaution verrechnen. Übersteigt eine Forderung die Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet.

11. Bußgelder und Gebühren

Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Bußgelder, Mautgebühren und sonstigen Kosten.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


 

 

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