Mietbedingungen Roadtrip Vans

Stand 12.04.2026

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12.04.2026


1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) zustande.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens
vier Wochen vor Mietbeginn zu entrichten.

 

2. Mietdauer und Mindestmietzeit
Die Mindestmietdauer beträgt:
- Nebensaison: 3 Tage
- Hauptsaison: 7 Tage
Die Mietdauer ist verbindlich vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen und Kaution
Die Kaution beträgt 1.000 € und ist vorab zu überweisen oder spätestens bei Fahrzeugübernahme in Bar zu hinterlegen.
Sie dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs.

4. Rücktritt / Stornierung
Bei Rücktritt durch den Mieter fallen folgende Stornokosten an:
- ab 61 Tage vor Mietbeginn: pauschal 100 €
- 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises (mindestens 150 €)
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Vermieter bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden konkret nachzuweisen.

5. Übergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird in vertragsgemäßem Zustand übergeben.
Der Zustand wird im Übergabeprotokoll dokumentiert.
Das Fahrzeug ist vollgetankt sowie mit entleerter Toilette und Abwassertank zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden.

6. Kilometerregelung
Im Mietpreis sind 300 km pro Miettag enthalten.
Mehrkilometer werden mit 0,35 € pro Kilometer berechnet,
sofern kein zusätzliches Kilometerpaket gebucht wurde.

7. Nutzungsberechtigte Fahrer und Nutzungsverbote
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den im Mietvertrag eingetragenen Mietern zustande.
Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern geführt werden.
Diese müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Die Fahrer dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen,
die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Gebühr zulässig. Tiere müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen und dürfen zu keinem Zeitpunkt alleine im Mietobjekt gelassen werden. Tieren dürfen nicht auf den Betten, Polster oder Sitzen gehalten werden. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen für Ihr Tier.

Die Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, England, Norwegen und der Schweiz gestattet.
Fahrten in Krisen- oder Kriegsgebiete sind untersagt.
Außerhalb der EU besteht in der Regel kein Versicherungsschutz (ausgenommen sind England, Norwegen, Schweiz).
Die Nutzung ist insbesondere untersagt für:
- Weitervermietung oder Verleih an Dritte
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
- Offroad-Fahrten oder Fahrten abseits befestigter Straßen
- Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- Hilfstransporte in Krisengebiete
- jegliche Nutzung, die gegen geltendes Recht verstößt

8. Kleinreparaturen, Kraftstoffe und Betriebsstoffe
Der Mieter trägt während der Mietdauer die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe,
Motoröl, AdBlue sowie sonstige Hilfs- und Betriebsstoffe.
Reparaturen, die während der Mietdauer zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig werden, darf der Mieter bis zu einem Betrag von 150 € in einer Fachwerkstatt beauftragen oder nach vorheriger Absprache auch selbst durchführen.
Bei Reparaturkosten über 150 € ist vor Beauftragung die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Bei Vorlage ordnungsgemäßer Rechnungsbelege werden die notwendigen und angemessenen Reparaturkosten dem Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs erstattet.

 

9. Fürsorgepflichten und Haftung bei Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und sämtliche Vorschriften zu beachten, insbesondere Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten, das ordnungsgemäße Sichern von Ladegut, das Schließen von Dachluken sowie das Einfahren von Antennen vor Fahrtantritt.
Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei Fahrerflucht haftet der Mieter vollumfänglich.
Nimmt der Vermieter die Beseitigung eines vom Mieter verschuldeten Schadens selbst vor,
wird für die Arbeitsleistung ein angemessener Stundensatz in Höhe von 55 € + zur Zeit gültigem Steuersatz und etwaigem Material berechnet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.

10. Verhalten bei Unfall oder Schaden
Bei einem Unfall ist unverzüglich die Polizei zu verständigen
und der Vermieter sofort zu informieren.
Ein schriftlicher Unfallbericht ist anzufertigen.
Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden.

11. Reinigung und Kraftstoff
Das Fahrzeug wird gereinigt übergeben und ist gereinigt zurückzugeben.
Andernfalls werden folgende Pauschalen berechnet:
Außenreinigung: 50 € (80 € bei Alkoven)
Innenreinigung: 60 € (85 € bei Alkoven)
Toilette/Abwasser: 85 €
Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden auf Kosten des Mieters betankt
zzgl. 50 € Bearbeitungspauschale.

12. Verkehrsverstöße und Maut
Der Mieter trägt sämtliche Kosten für Verkehrsverstöße und Mautgebühren.
Für die Bearbeitung eingehender Bußgeldbescheide wird eine Pauschale von 15 € pro Bescheid erhoben.

13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.

14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung
und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.



 

 

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