Allgemeine Vermietbedingungen für Motorradtransportanhänger
Stand 25.04.2026
1. Vertragsparteien
Zwischen dem Vermieter und dem im Mietvertrag genannten Mieter wird ein Mietverhältnis über einen Motorradtransportanhänger geschlossen.
2. Mietgegenstand
Vermietet wird ein verkehrssicherer Motorradtransportanhänger inklusive Zubehör (z. B. Auffahrschiene, Spanngurte – sofern vereinbart).
3. Mietdauer und Preise
Die Mietdauer sowie die Mietpreise ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Jeder angefangene weitere Tag wird voll berechnet.
4. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 150 € in bar. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Eine Verrechnung mit offenen Forderungen ist zulässig.
5. Übergabe / Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen gemeinsam mit Zustandskontrolle. Der Anhänger ist im gleichen Zustand zurückzugeben. Verspätungen werden mit einer zusätzlichen Tagesmiete berechnet.
6. Nutzungsvorschriften
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger ausschließlich zum Transport von Motorrädern zu nutzen, die zulässige Gesamtmasse einzuhalten, die Ladung fachgerecht zu sichern, nur mit geeignetem Zugfahrzeug zu fahren und keine Weitervermietung vorzunehmen.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, insbesondere durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Beladung, Überladung oder Fahrlässigkeit. Auch für Schäden durch Dritte haftet der Mieter.
8. Versicherung und Selbstbeteiligung
Der Anhänger ist als Selbstfahrervermietfahrzeug haftpflichtversichert. Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € pro Schadenfall. Nicht versichert sind Schäden durch falsches Be- oder Entladen, Schäden an Reifen, Beleuchtung oder Steckverbindungen sowie Verlust von Zubehör.
9. Verhalten bei Schäden / Unfall
Schäden sind unverzüglich zu melden. Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen. Ein Unfallbericht ist auszufüllen.
10. Reinigung und Pflege
Der Anhänger ist sauber zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale erhoben.
11. Vertragsstrafen / Zusatzkosten
Verspätete Rückgabe führt zur Berechnung einer zusätzlichen Tagesmiete. Fehlendes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Bei Fehlgebrauch können Zusatzgebühren erhoben werden.
12. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
